Endauszahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Nach Bewilligung eines Antrages werden dem Antragsteller die berechneten Fördermittel ausgezahlt. Diese Auszahlung kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung ) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt.}}
 
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Nach [[Bewilligung]] eines [[Antrag]]es werden dem [[Antragsteller]] die berechneten Fördermittel ausgezahlt. Diese Auszahlung kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Nach Bewilligung eines Antrages werden dem Antragsteller die berechneten Fördermittel ausgezahlt. Diese Auszahlung kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt.