Einzelbäume: Unterschied zwischen den Versionen
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Einzelbäume sind freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind. |
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− | * BB: In der Regel sind sie mit der Naturschutzeule gekennzeichnet; Eintragung mit Standardabzugsfläche 20 m². |
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− | * RP: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind. |
+ | * [[RP]]: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind. |
Aktuelle Version vom 15. November 2012, 22:04 Uhr
Einzelbäume sind freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind.
- BB: In der Regel sind sie mit der Naturschutzeule gekennzeichnet; Eintragung mit Standardabzugsfläche 20 m².
- RP: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind.