Einzelbäume
Einzelbäume sind freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind.
- BB: In der Regel sind sie mit der Naturschutzeule gekennzeichnet; Eintragung mit Standardabzugsfläche 20 m².
- RP: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind.