Einzelbäume: Unterschied zwischen den Versionen

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Einzelbäume sind freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind.
 
Einzelbäume sind freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind.
   
* BB: In der Regel sind sie mit der Naturschutzeule gekennzeichnet; Eintragung mit Standardabzugsfläche 20 m².
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* [[BB]]: In der Regel sind sie mit der Naturschutzeule gekennzeichnet; Eintragung mit Standardabzugsfläche 20 m².
 
* RP: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind.
 
* RP: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind.
   

Version vom 19. Juli 2012, 22:03 Uhr

Einzelbäume sind freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind.

  • BB: In der Regel sind sie mit der Naturschutzeule gekennzeichnet; Eintragung mit Standardabzugsfläche 20 m².
  • RP: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind.


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