Direktzahlung bis 2014: Unterschied zwischen den Versionen

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[[InVeKoS]]-Direktzahlungsanträge bis 2014 werden in [[profil c/s]] als "normale" Antragsmappen abgebildet. Sie enthalten einen Ordner für die Erstberechnung mit Antragsblatt, Berechnungsblatt, VWK-Protokoll, Zahlungsblatt usw. Für jede Nachberechnung kommt ein weiterer Ordner mit entsprechenden Blättern hinzu.
Direktzahlungen sind [[Förderprogramm]]e, die direkt von der EU gezahlt und nicht [[Kofinanzierung|kofinanziert]] werden (siehe [[EGFL]]).
 
 
[[InVeKoS]]-Direktzahlungsanträge werden in [[profil c/s]] als "normale" Antragsmappen abgebildet. Sie enthalten einen Ordner für die Erstberechnung mit Antragsblatt, Berechnungsblatt, VWK-Protokoll, Zahlungsblatt usw. Für jede Nachberechnung kommt ein weiterer Ordner mit entsprechenden Blättern hinzu.
 
   
 
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===[[Modulation]]===
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Bei der Prämienberechnung für die Betriebsprämie wie auch für die anderen InVeKoSDirektzahlungen wirkt für die Antragsjahre 2005 – 2008 die obligatorische Modulation, ab Antragsjahr 2009 kommt die progressive Modulation zum Tragen.
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Alle Buchungen der progressiven Modulation im Antragsjahr werden in jedem betroffenen Direktzahlungs-Antrag des Antragstellers ausgewiesen, so dass die Berechnung des einbehaltenen Modulationsbetrages für den Sachbearbeiter leicht nachvollziehbar ist.
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Zusätzlich dazu wird in der Antragsteller-Zahlungsübersicht ein Modulationskonto mit allen Modulationsbuchungen aller Antragsjahre geführt.
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===Übererklärung von Flächen===
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Die Berechnung der gesamtbetrieblichen Abweichung (Art. 58 Abs. 1 UAbs 3 der {{VO|EG/1122/2009}} und Art. 57 Abs. 3 UAbs. 2 der {{VO|EG/1122/2009}}) erfolgt einheitlich für alle flächenbezogenen InVeKoS-Direktzahlungen eines Antragstellers.
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Diese förderprogramm-übergreifende Berechnung wird in den Berechnungsblättern der betreffenden Anträge auf einer eigenen Registerkarte „Übererklärung“ dargestellt.
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===CC-Sanktionen===
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Die [[CC]]-Sanktionierung wird aus der [[CC-Gesamtbewertungsmappe]] übernommen und bei der Berechnung des Antrags berücksichtigt.
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== Siehe auch ==
 
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* [[Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft]]
 
* [[Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft]]
== Links ==
 
* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/53152C4B0342456EC12570C1002A3971|DZ-FP allgemein 2005}}
 
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* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/6CC4CF9DF4FF67CAC12577450035FDFC|DZ-FP allgemein 2010}}
 
* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/5D4FBC6DE35537A3C125792F0048DC72|DZ-FP allgemein ab 2011}}
 
* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/67E2C081E2C03A79C1257634004E3259|Progressive Modulation in den Direktzahlungen}}
 

Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr


InVeKoS-Direktzahlungsanträge bis 2014 werden in profil c/s als "normale" Antragsmappen abgebildet. Sie enthalten einen Ordner für die Erstberechnung mit Antragsblatt, Berechnungsblatt, VWK-Protokoll, Zahlungsblatt usw. Für jede Nachberechnung kommt ein weiterer Ordner mit entsprechenden Blättern hinzu.

Folgende Förderprogramme sind InVeKoS-Direktzahlungs-Förderprogramme:


Besonderheiten, die allen InVeKoS-Direktzahlungsanträgen gemeinsam sind, werden im Folgenden beschrieben:

Modulation

Bei der Prämienberechnung für die Betriebsprämie wie auch für die anderen InVeKoSDirektzahlungen wirkt für die Antragsjahre 2005 – 2008 die obligatorische Modulation, ab Antragsjahr 2009 kommt die progressive Modulation zum Tragen.

Alle Buchungen der progressiven Modulation im Antragsjahr werden in jedem betroffenen Direktzahlungs-Antrag des Antragstellers ausgewiesen, so dass die Berechnung des einbehaltenen Modulationsbetrages für den Sachbearbeiter leicht nachvollziehbar ist.

Zusätzlich dazu wird in der Antragsteller-Zahlungsübersicht ein Modulationskonto mit allen Modulationsbuchungen aller Antragsjahre geführt.

Übererklärung von Flächen

Die Berechnung der gesamtbetrieblichen Abweichung (Art. 58 Abs. 1 UAbs 3 der VO ({{#explode:EG/1122/2009|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1122/2009|/|1}}/{{#explode:EG/1122/2009|/|2}} und Art. 57 Abs. 3 UAbs. 2 der VO ({{#explode:EG/1122/2009|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1122/2009|/|1}}/{{#explode:EG/1122/2009|/|2}}) erfolgt einheitlich für alle flächenbezogenen InVeKoS-Direktzahlungen eines Antragstellers.

Diese förderprogramm-übergreifende Berechnung wird in den Berechnungsblättern der betreffenden Anträge auf einer eigenen Registerkarte „Übererklärung“ dargestellt.

CC-Sanktionen

Die CC-Sanktionierung wird aus der CC-Gesamtbewertungsmappe übernommen und bei der Berechnung des Antrags berücksichtigt.


Siehe auch