Direktzahlung bis 2014
InVeKoS-Direktzahlungsanträge bis 2014 werden in profil c/s als "normale" Antragsmappen abgebildet. Sie enthalten einen Ordner für die Erstberechnung mit Antragsblatt, Berechnungsblatt, VWK-Protokoll, Zahlungsblatt usw. Für jede Nachberechnung kommt ein weiterer Ordner mit entsprechenden Blättern hinzu.
Folgende Förderprogramme sind InVeKoS-Direktzahlungs-Förderprogramme:
- FP200 Betriebsprämie
- FP210 Eiweißpflanzen
- FP220 Energiepflanzen
- FP230 Kartoffelstärke
- FP240 Schalenfrüchte
- FP261 Grünlandprämie im Rahmen des Milch-Sonderprogrammgesetzes
- FP262 Kuhprämie im Rahmen des Milch–Sonderprogrammgesetzes
- FP298 Zusätzliche Grünlandprämie im Rahmen des Milch-Sonderprogrammgesetzes
- FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag
Besonderheiten, die allen InVeKoS-Direktzahlungsanträgen gemeinsam sind, werden im Folgenden beschrieben:
Modulation
Bei der Prämienberechnung für die Betriebsprämie wie auch für die anderen InVeKoSDirektzahlungen wirkt für die Antragsjahre 2005 – 2008 die obligatorische Modulation, ab Antragsjahr 2009 kommt die progressive Modulation zum Tragen.
Alle Buchungen der progressiven Modulation im Antragsjahr werden in jedem betroffenen Direktzahlungs-Antrag des Antragstellers ausgewiesen, so dass die Berechnung des einbehaltenen Modulationsbetrages für den Sachbearbeiter leicht nachvollziehbar ist.
Zusätzlich dazu wird in der Antragsteller-Zahlungsübersicht ein Modulationskonto mit allen Modulationsbuchungen aller Antragsjahre geführt.
Übererklärung von Flächen
Die Berechnung der gesamtbetrieblichen Abweichung (Art. 58 Abs. 1 UAbs 3 der VO ({{#explode:EG/1122/2009|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1122/2009|/|1}}/{{#explode:EG/1122/2009|/|2}} und Art. 57 Abs. 3 UAbs. 2 der VO ({{#explode:EG/1122/2009|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1122/2009|/|1}}/{{#explode:EG/1122/2009|/|2}}) erfolgt einheitlich für alle flächenbezogenen InVeKoS-Direktzahlungen eines Antragstellers.
Diese förderprogramm-übergreifende Berechnung wird in den Berechnungsblättern der betreffenden Anträge auf einer eigenen Registerkarte „Übererklärung“ dargestellt.
CC-Sanktionen
Die CC-Sanktionierung wird aus der CC-Gesamtbewertungsmappe übernommen und bei der Berechnung des Antrags berücksichtigt.