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* Parzelle 1 muss dann in 2012 mit der Bindung TAL und Parzelle 2 mit der Bindung TDGL beantragt werden. |
* Parzelle 1 muss dann in 2012 mit der Bindung TAL und Parzelle 2 mit der Bindung TDGL beantragt werden. |
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Version vom 23. April 2013, 22:04 Uhr
Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (Grünland) genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
Inhaltsverzeichnis
Dauergrünland-Typen
Quelle: Programmbeschreibung Erhaltung von Dauergrünland
Ordentliches DGL
5 Jahre sind vorbei
Außerordentliches DGL
Durch Verfahren festgelegt, noch nicht 5 Jahre alt. Entsteht z.B. durch Flächentausch AL-DGL.
Unordentliches DGL
Im Rahmen von AUM neu angelegt, 5 Jahre sind vorbei. Entsprechend Art. 4 Abs. 3 der VO ({{#explode:EG/1122/2009|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1122/2009|/|1}}/{{#explode:EG/1122/2009|/|2}} sind Antragsteller für Flächen von den einzelbetrieblichen Cross Compliance–Auflagen befreit, auf denen DGL im Rahmen der VO ({{#explode:EWG/2078/1992|/|0}}) Nr. {{#explode:EWG/2078/1992|/|1}}/{{#explode:EWG/2078/1992|/|2}}, der VO ({{#explode:EG/1257/1999|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1257/1999|/|1}}/{{#explode:EG/1257/1999|/|2}} oder der VO ({{#explode:EG/1698/2005|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1698/2005|/|1}}/{{#explode:EG/1698/2005|/|2}} Dauergrünland angelegt wurde.
Unordentliches DGL wird nie zu ordentlichem, solange es durch denselben Antragsteller bewirtschaftet wird. Wenn eine solche Fläche aber verkauft oder verpachtet wird, unterliegt es ab diesem Zeitpunkt den „normalen“ Regeln. Grund: der Vertrauensschutz entfällt.
Potentielles DGL
Grünland, das noch kein DGL ist, z.B. Ackerfutterfläche, die noch nicht 5 Jahre lang mit der gleichen Nutzung bestellt war. Wenn ein „Flächenstück“ 5 Jahre lang potentielles DGL war, wird es zu ordentlichem.
Ehemaliges DGL
Wurde umgebrochen und ist damit kein DGL mehr. Entsteht z.B. durch Flächentausch DGL-AL.
Tausch-Dauergrünland (TDGL) und Tausch-Ackerland (TAL)
Der Antragsteller kann das Dauergrünland (auch temporär) zwischen seinen Parzellen und Feldblöcken hin und her buchen.
Beispiel: