Cross Compliance

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Cross Compliance (CC) ist englisch und steht wörtlich übersetzt für "Überkreuzverpflichtung". "Cross Compliance" wird aber mehr mit "anderweitige Verpflichtungen" ins Deutsche übersetzt.

Cross Compliance soll die EU-Direktzahlungen mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz verknüpfen. Außerdem sollen die Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" erhalten werden.

Maßgebend ist nicht das EU-Recht selbst, sondern in der Form wie es in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Eine EU-einheitliche Definition des gemeinschaftsweiten Rahmens für die einzuhaltenden Standards ist nicht vorgesehen.

Cross Compliance können auch mit bestehenden Agrarumweltprogrammen kollidieren, wenn die eingeführten Bewirtschaftungseinschränkungen identisch sind mit den Umweltverpflichtungen im Rahmen der Agrarumweltprogramme.

Die Direktzahlungen sind an bestimmte Auflagen gebunden (Einhaltung von bestehenden Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften). Diese sollen länderübergreifend einheitlich sein und erfordern eine entsprechende Anpassung der Kontrollen.

  • Speichern von Kontrollgründen (inkl. Angaben des Antragstellers zu den betroffenen Standards) und Kontrollergebnissen.
  • Bereitstellung von Daten, Aufbau eines Meldesystems, Ermittlung des Kürzungskoeffizienten

Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jährlich mindestens ein Prozent der Betriebe auf Einhaltung der Cross Compliance überprüfen, wobei die Kontrollen durch die landwirtschaftlichen Fachbehörden erfolgen können.

Für Cross Compliance gibt es spezielle VOK-Mappen, deren Inhalte teilweise von der ZID importiert, teilweise an die ZID exportiert werden.


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