Dauergrünland: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen ([[Grünland]]) genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
 
Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen ([[Grünland]]) genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
   
== Dauergrünland-Typen ==
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Quelle: Programmbeschreibung Erhaltung von Dauergrünland
 
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Wurde umgebrochen und ist damit kein DGL mehr. Entsteht z.B. durch Flächentausch DGL-AL.
 
Wurde umgebrochen und ist damit kein DGL mehr. Entsteht z.B. durch Flächentausch DGL-AL.
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== Dauergrünland-Typen ab 2015 ==
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Ab 2015 wurde auf Grund der [[GAP-Reform]] die Systematik des Dauergrünlandes geändert
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=== Umweltsensibles Dauergrünland ===
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Umweltsensibles DGL ist DGL, welches innerhalb vom [[FFH]]-Gebiet liegt. In Deutschland ist FFH eine Teilmenge von [[Natura 2000]].
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Das normale DGL unterscheidet sich in zwei Gruppen.
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* Ordentliches DGL (einfach gesagt: besteht schon mindestens 5 Jahre)
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* Außerordentliches DGL/Ersatz-DGL (neu angelegtes Grünland als Ersatz für woanders umgebrochenes DGL)
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Hinweis: Umweltsensibles DGL ist nicht disjunkt mit normalem DGL (also nicht das Gegenteil!).
   
 
== Tausch-Dauergrünland (TDGL) und Tausch-Ackerland (TAL) ==
 
== Tausch-Dauergrünland (TDGL) und Tausch-Ackerland (TAL) ==

Aktuelle Version vom 19. November 2019, 14:51 Uhr

Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (Grünland) genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.

Dauergrünland-Typen bis 2014

Quelle: Programmbeschreibung Erhaltung von Dauergrünland

Ordentliches DGL

5 Jahre sind vorbei

Außerordentliches DGL

Durch Verfahren festgelegt, noch nicht 5 Jahre alt. Entsteht z.B. durch Flächentausch AL-DGL.

Unordentliches DGL

Im Rahmen von AUM neu angelegt, 5 Jahre sind vorbei. Entsprechend Art. 4 Abs. 3 der VO ({{#explode:EG/1122/2009|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1122/2009|/|1}}/{{#explode:EG/1122/2009|/|2}} sind Antragsteller für Flächen von den einzelbetrieblichen Cross Compliance–Auflagen befreit, auf denen DGL im Rahmen der VO ({{#explode:EWG/2078/1992|/|0}}) Nr. {{#explode:EWG/2078/1992|/|1}}/{{#explode:EWG/2078/1992|/|2}}, der VO ({{#explode:EG/1257/1999|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1257/1999|/|1}}/{{#explode:EG/1257/1999|/|2}} oder der VO ({{#explode:EG/1698/2005|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1698/2005|/|1}}/{{#explode:EG/1698/2005|/|2}} Dauergrünland angelegt wurde.

Unordentliches DGL wird nie zu ordentlichem, solange es durch denselben Antragsteller bewirtschaftet wird. Wenn eine solche Fläche aber verkauft oder verpachtet wird, unterliegt es ab diesem Zeitpunkt den „normalen“ Regeln. Grund: der Vertrauensschutz entfällt.

Potentielles DGL

Grünland, das noch kein DGL ist, z.B. Ackerfutterfläche, die noch nicht 5 Jahre lang mit der gleichen Nutzung bestellt war. Wenn ein „Flächenstück“ 5 Jahre lang potentielles DGL war, wird es zu ordentlichem.

Ehemaliges DGL

Wurde umgebrochen und ist damit kein DGL mehr. Entsteht z.B. durch Flächentausch DGL-AL.

Dauergrünland-Typen ab 2015

Ab 2015 wurde auf Grund der GAP-Reform die Systematik des Dauergrünlandes geändert

Umweltsensibles Dauergrünland

Umweltsensibles DGL ist DGL, welches innerhalb vom FFH-Gebiet liegt. In Deutschland ist FFH eine Teilmenge von Natura 2000.

Normales DGL

Das normale DGL unterscheidet sich in zwei Gruppen.

  • Ordentliches DGL (einfach gesagt: besteht schon mindestens 5 Jahre)
  • Außerordentliches DGL/Ersatz-DGL (neu angelegtes Grünland als Ersatz für woanders umgebrochenes DGL)

Hinweis: Umweltsensibles DGL ist nicht disjunkt mit normalem DGL (also nicht das Gegenteil!).

Tausch-Dauergrünland (TDGL) und Tausch-Ackerland (TAL)

Der Antragsteller kann das Dauergrünland (auch temporär) zwischen seinen Parzellen und Feldblöcken hin und her buchen.

Beispiel:

  • Im AJ 2011 ist Parzelle 1 als DGL beantragt und Parzelle 2 als AL.
  • Im Folgejahr kann der AS Parzelle 1 als AL und Parzelle 2 als DGL beantragen, sofern die Flächen gleich groß sind.
  • Parzelle 1 muss dann in 2012 mit der Bindung TAL und Parzelle 2 mit der Bindung TDGL beantragt werden.