Dauergrünland: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
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Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen ([[Grünland]]) genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
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== Dauergrünland-Typen ==
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Quelle: Programmbeschreibung Erhaltung von Dauergrünland
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===Ordentliches DGL===
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5 Jahre sind vorbei
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===Außerordentliches DGL===
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Durch Verfahren festgelegt, noch nicht 5 Jahre alt. Entsteht z.B. durch Flächentausch [[AL]]-DGL.
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===Unordentliches DGL===
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Im Rahmen von [[AUM]] neu angelegt, 5 Jahre sind vorbei. Entsprechend Art. 4 Abs. 3 der {{VO|EG/1122/2009}} sind [[Antragsteller]] für Flächen von den einzelbetrieblichen [[Cross Compliance]]–Auflagen befreit, auf denen DGL im Rahmen der {{VO|EWG/2078/1992}}, der {{VO|EG/1257/1999}} oder der {{VO|EG/1698/2005}} Dauergrünland angelegt wurde.
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Unordentliches DGL wird nie zu ordentlichem, solange es durch denselben Antragsteller bewirtschaftet wird. Wenn eine solche Fläche aber verkauft oder verpachtet wird, unterliegt es ab diesem Zeitpunkt den „normalen“ Regeln. Grund: der Vertrauensschutz entfällt.
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===Potentielles DGL===
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Grünland, das noch kein DGL ist, z.B. Ackerfutterfläche, die noch nicht 5 Jahre lang mit der gleichen [[Nutzung]] bestellt war. Wenn ein „Flächenstück“ 5 Jahre lang potentielles DGL war, wird es zu ordentlichem.
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===Ehemaliges DGL===
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Wurde umgebrochen und ist damit kein DGL mehr. Entsteht z.B. durch Flächentausch DGL-AL.
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== Tausch-Dauergrünland (TDGL) und Tausch-Ackerland (TAL) ==
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Der Antragsteller kann das Dauergrünland (auch temporär) zwischen seinen [[Parzelle]]n und [[Feldblock|Feldblöcken]] hin und her buchen.
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=== Beispiel ===
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* Im [[AJ]] 2011 ist Parzelle 1 als DGL beantragt und Parzelle 2 als [[AL]].
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* Im Folgejahr kann der [[AS]] Parzelle 1 als AL und Parzelle 2 als DGL beantragen, sofern die Flächen gleich groß sind.
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* Parzelle 1 muss dann in 2012 mit der Bindung TAL und Parzelle 2 mit der Bindung TDGL beantragt werden.
   
   

Version vom 10. Mai 2012, 10:03 Uhr

Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (Grünland) genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.

Dauergrünland-Typen

Quelle: Programmbeschreibung Erhaltung von Dauergrünland

Ordentliches DGL

5 Jahre sind vorbei

Außerordentliches DGL

Durch Verfahren festgelegt, noch nicht 5 Jahre alt. Entsteht z.B. durch Flächentausch AL-DGL.

Unordentliches DGL

Im Rahmen von AUM neu angelegt, 5 Jahre sind vorbei. Entsprechend Art. 4 Abs. 3 der VO ({{#explode:EG/1122/2009|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1122/2009|/|1}}/{{#explode:EG/1122/2009|/|2}} sind Antragsteller für Flächen von den einzelbetrieblichen Cross Compliance–Auflagen befreit, auf denen DGL im Rahmen der VO ({{#explode:EWG/2078/1992|/|0}}) Nr. {{#explode:EWG/2078/1992|/|1}}/{{#explode:EWG/2078/1992|/|2}}, der VO ({{#explode:EG/1257/1999|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1257/1999|/|1}}/{{#explode:EG/1257/1999|/|2}} oder der VO ({{#explode:EG/1698/2005|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1698/2005|/|1}}/{{#explode:EG/1698/2005|/|2}} Dauergrünland angelegt wurde.

Unordentliches DGL wird nie zu ordentlichem, solange es durch denselben Antragsteller bewirtschaftet wird. Wenn eine solche Fläche aber verkauft oder verpachtet wird, unterliegt es ab diesem Zeitpunkt den „normalen“ Regeln. Grund: der Vertrauensschutz entfällt.

Potentielles DGL

Grünland, das noch kein DGL ist, z.B. Ackerfutterfläche, die noch nicht 5 Jahre lang mit der gleichen Nutzung bestellt war. Wenn ein „Flächenstück“ 5 Jahre lang potentielles DGL war, wird es zu ordentlichem.

Ehemaliges DGL

Wurde umgebrochen und ist damit kein DGL mehr. Entsteht z.B. durch Flächentausch DGL-AL.

Tausch-Dauergrünland (TDGL) und Tausch-Ackerland (TAL)

Der Antragsteller kann das Dauergrünland (auch temporär) zwischen seinen Parzellen und Feldblöcken hin und her buchen.

Beispiel

  • Im AJ 2011 ist Parzelle 1 als DGL beantragt und Parzelle 2 als AL.
  • Im Folgejahr kann der AS Parzelle 1 als AL und Parzelle 2 als DGL beantragen, sofern die Flächen gleich groß sind.
  • Parzelle 1 muss dann in 2012 mit der Bindung TAL und Parzelle 2 mit der Bindung TDGL beantragt werden.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Dauergrünland-Kataster"