Cross Compliance: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Compliance: englisch "Einwilligung, Befolgung", "Willfährigkeit", zu Deutsch "Überkreuzverpflichtung"soll die EU-Direktzahlungen mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz verknüpfen.Außerdem sollen die Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" erhalten werden. Maßgebend ist nicht das EU-Recht selbst, sondern in der Form wie es in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Eine EU-einheitliche Definition des gemeinschaftsweiten Rahmens für die einzuhaltenden Standards ist nicht vorgesehen. Cross Compliance können auch mit bestehenden Agrarumweltprogrammen kollidieren, wenn die eingeführten Bewirtschaftungseinschränkungen identisch sind mit den Umweltverpflichtungen im Rahmen der Agrarumweltprogramme.Die Direktzahlungen sind an bestimmte Auflagen gebunden (Einhaltung von bestehenden Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften ) . Diese sollen länderübergreifend einheitlich sein und erfordern eine entsprechende Anpassung der Kontrollen.* Speichern von Kontrollgründen (inkl. Angaben des Antragsstellers zu den betroffenen Standards ) und Kontrollergebnissen.* Bereitstellung von Daten, Aufbau eines Meldesystems, Ermittlung des KürzungskoeffizientenDie Behörden der Mitgliedstaaten müssen jährlich mindestens ein Prozent der Betriebe auf Einhaltung der Cross Compliance überprüfen, wobei die Kontrollen durch die landwirtschaftlichen Fachbehörden erfolgen können. Noch ist nicht klar, anhand welcher Kriterien die Einhaltung der 18 genannten Verordnungen erfolgen soll. Die Bauern und Verwaltungen sind in jedem Falle mit einem höheren Kontroll- und Bürokratieaufwand konfrontiert, der zusätzliche Nutzen für Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz ist bisher nicht nachgewiesen.}}
 
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Cross Compliance (CC) ist englisch und steht wörtlich übersetzt für "Überkreuzverpflichtung". "Cross Compliance" wird aber mehr mit "anderweitige Verpflichtungen" ins Deutsche übersetzt.
Die Vorschriften der Cross Compliance (CC), auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet, bedeuten die Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards (im weiteren Sinne). Die Einhaltung der Standards stellt eine Voraussetzung für den Erhalt der Prämienzahlungen dar (jedoch nicht den eigentlichen Förderungsinhalt für die Zahlungen).
 
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Cross Compliance soll die [[EU]]-[[Direktzahlung]]en mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz verknüpfen. Außerdem sollen die Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" erhalten werden.
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Maßgebend ist nicht das EU-Recht selbst, sondern in der Form wie es in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Eine EU-einheitliche Definition des gemeinschaftsweiten Rahmens für die einzuhaltenden Standards ist nicht vorgesehen.
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Die Direktzahlungen sind an bestimmte Auflagen gebunden (Einhaltung von bestehenden Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften). Diese sollen länderübergreifend einheitlich sein und erfordern eine entsprechende Anpassung der Kontrollen.
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* Speichern von Kontrollgründen (inkl. Angaben des [[Antragsteller]]s zu den betroffenen Standards) und Kontrollergebnissen.
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* Bereitstellung von Daten, Aufbau eines Meldesystems, Ermittlung des Kürzungskoeffizienten
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Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jährlich mindestens ein Prozent der Betriebe auf Einhaltung der Cross Compliance überprüfen, wobei die Kontrollen durch die landwirtschaftlichen Fachbehörden erfolgen können.
   
 
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Für Cross Compliance gibt es spezielle [[VOK]]-[[Mappe]]n, deren Inhalte teilweise von der [[ZID]] importiert, teilweise an die ZID exportiert werden.
   
   
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== Siehe auch ==
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* [[VOK-CC]]
 
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Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr

Cross Compliance (CC) ist englisch und steht wörtlich übersetzt für "Überkreuzverpflichtung". "Cross Compliance" wird aber mehr mit "anderweitige Verpflichtungen" ins Deutsche übersetzt.

Cross Compliance soll die EU-Direktzahlungen mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz verknüpfen. Außerdem sollen die Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" erhalten werden.

Maßgebend ist nicht das EU-Recht selbst, sondern in der Form wie es in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Eine EU-einheitliche Definition des gemeinschaftsweiten Rahmens für die einzuhaltenden Standards ist nicht vorgesehen.

Cross Compliance können auch mit bestehenden Agrarumweltprogrammen kollidieren, wenn die eingeführten Bewirtschaftungseinschränkungen identisch sind mit den Umweltverpflichtungen im Rahmen der Agrarumweltprogramme.

Die Direktzahlungen sind an bestimmte Auflagen gebunden (Einhaltung von bestehenden Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften). Diese sollen länderübergreifend einheitlich sein und erfordern eine entsprechende Anpassung der Kontrollen.

  • Speichern von Kontrollgründen (inkl. Angaben des Antragstellers zu den betroffenen Standards) und Kontrollergebnissen.
  • Bereitstellung von Daten, Aufbau eines Meldesystems, Ermittlung des Kürzungskoeffizienten

Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jährlich mindestens ein Prozent der Betriebe auf Einhaltung der Cross Compliance überprüfen, wobei die Kontrollen durch die landwirtschaftlichen Fachbehörden erfolgen können.

Für Cross Compliance gibt es spezielle VOK-Mappen, deren Inhalte teilweise von der ZID importiert, teilweise an die ZID exportiert werden.


Siehe auch

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