Bezugsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den Prämienanspruch jedes Erzeugers herangezogen wurde.}}
 
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Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den [[Prämienanspruch]] jedes Erzeugers herangezogen wurde.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den Prämienanspruch jedes Erzeugers herangezogen wurde.