Besitz: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Er ist vom Eigentum zu unterscheiden. Besitz ist ohne Eigentum möglich. Besitz erlangt man durch die willentliche tatsächliche Gewalt über eine Sache (§ 8541 BGB ) . Besitz und Besitzschutzrechte (Rechte gegen unrechtmäßige Entziehung oder Beeinträchtigung ) können vererbt werden (§ 857 BGB ) . Der Besitz wird beendet entweder durch freiwillige Aufgabe der tatsächlichen Gewalt an der Sache oder unfreiwillig durch Verlust oder Diebstahl.Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist der Besitzer, Eigentümer ist aber die Wohnungsgesellschaft.}}
 
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Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Er ist vom [[Eigentum]] zu unterscheiden. Besitz ist ohne Eigentum möglich. Besitz erlangt man durch die willentliche tatsächliche Gewalt über eine Sache (§ 8541 BGB ). Besitz und Besitzschutzrechte (Rechte gegen unrechtmäßige Entziehung oder Beeinträchtigung) können vererbt werden (§ 857 BGB). Der Besitz wird beendet entweder durch freiwillige Aufgabe der tatsächlichen Gewalt an der Sache oder unfreiwillig durch Verlust oder Diebstahl.
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Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist der Besitzer, Eigentümer ist aber die Wohnungsgesellschaft.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Er ist vom Eigentum zu unterscheiden. Besitz ist ohne Eigentum möglich. Besitz erlangt man durch die willentliche tatsächliche Gewalt über eine Sache (§ 8541 BGB ). Besitz und Besitzschutzrechte (Rechte gegen unrechtmäßige Entziehung oder Beeinträchtigung) können vererbt werden (§ 857 BGB). Der Besitz wird beendet entweder durch freiwillige Aufgabe der tatsächlichen Gewalt an der Sache oder unfreiwillig durch Verlust oder Diebstahl.

Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist der Besitzer, Eigentümer ist aber die Wohnungsgesellschaft.