Antragszyklus: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Fachbereich [[ELER/Flächen und Tiere]] beschreibt ein Antragszyklus eine zeitliche Abfolge von [[Antrag|Anträgen]], die für den Zeitraum einer Verpflichtung eingereicht werden. Ein Antragszyklus beginnt in der Regel mit einem [[Neuantrag]], in dem die über den Verpflichtungszeitraum einzuhaltende Verpflichtung beantragt und bewilligt wird. In der Folge erhält der [[Antragsteller]] in jedem, der in den Antragsjahren der Laufzeit gestellten [[Auszahlungsantrag]], einen Teil der im Neuantrag bewilligten Beihilfe ausgezahlt. Während der Laufzeit kann die im Neuantrag eingegangene Verpflichtung über [[Erweiterungsantrag|Erweiterungsanträge]] vergrößert werden, wodurch sich die in der Restlaufzeit des Antrags zu bewilligende Verpflichtung erhöht.
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Im Fachbereich [[ELER/Flächen und Tiere]] beschreibt ein Antragszyklus eine zeitliche Abfolge von [[Antrag|Anträgen]], die für den Zeitraum einer Verpflichtung eingereicht werden. Ein Antragszyklus beginnt in der Regel mit einem [[Neuantrag]], in dem die über den [[Verpflichtungszeitraum]] einzuhaltende [[Verpflichtung]] beantragt und bewilligt wird. In der Folge erhält der [[Antragsteller]] in jedem, der in den Antragsjahren der Laufzeit gestellten [[Auszahlungsantrag]], einen Teil der im Neuantrag bewilligten Beihilfe ausgezahlt. Während der Laufzeit kann die im Neuantrag eingegangene Verpflichtung über [[Erweiterungsantrag|Erweiterungsanträge]] vergrößert werden, wodurch sich die in der Restlaufzeit des Antrags zu bewilligende Verpflichtung erhöht.

Aktuelle Version vom 10. Oktober 2013, 22:19 Uhr

Im Fachbereich ELER/Flächen und Tiere beschreibt ein Antragszyklus eine zeitliche Abfolge von Anträgen, die für den Zeitraum einer Verpflichtung eingereicht werden. Ein Antragszyklus beginnt in der Regel mit einem Neuantrag, in dem die über den Verpflichtungszeitraum einzuhaltende Verpflichtung beantragt und bewilligt wird. In der Folge erhält der Antragsteller in jedem, der in den Antragsjahren der Laufzeit gestellten Auszahlungsantrag, einen Teil der im Neuantrag bewilligten Beihilfe ausgezahlt. Während der Laufzeit kann die im Neuantrag eingegangene Verpflichtung über Erweiterungsanträge vergrößert werden, wodurch sich die in der Restlaufzeit des Antrags zu bewilligende Verpflichtung erhöht.