Antragsfristende: Unterschied zwischen den Versionen

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errechnet. Fällt das Antragsfristende/Antragsänderungsfristende auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird es entsprechend Art. 12 Unterabsatz 1 Buchstabe b der {{VO|EU/640/2014}} auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt. (''Quelle: Programmbeschreibung [[Direktzahlung]]'')
 
errechnet. Fällt das Antragsfristende/Antragsänderungsfristende auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird es entsprechend Art. 12 Unterabsatz 1 Buchstabe b der {{VO|EU/640/2014}} auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt. (''Quelle: Programmbeschreibung [[Direktzahlung]]'')
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== Siehe auch ==
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* [[Antragstermin]]
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* [[Antragsänderungstermin]]
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* [[Mitteilung der Ergebnisse der Vorabprüfung]]

Aktuelle Version vom 8. März 2019, 12:59 Uhr

Antragsfristende/Antragsänderungsfristende, TFE, ist der letzte Tag, an dem

-      ein Antrag erstmalig eingereicht werden darf und

-      Änderungen zu einem Antrag mitgeteilt werden dürfen.

Dieser Termin wird anhand

TFE = TA + 25

errechnet. Fällt das Antragsfristende/Antragsänderungsfristende auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird es entsprechend Art. 12 Unterabsatz 1 Buchstabe b der VO ({{#explode:EU/640/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/640/2014|/|1}}/{{#explode:EU/640/2014|/|2}} auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt. (Quelle: Programmbeschreibung Direktzahlung)


Siehe auch