Antragsbestandteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Antragsbestandteile sind alle diejenigen Dokumente, Papiere, Antragsformulare (z.B. Mantelbogen, Gemeinsamer Antrag, Flächennachweis|Flächen- und Nutzungsnachweis, Bestandsregister ), die vom Antragsteller eingereicht werden müssen, damit sein Fördermittelantrag als "vollständig" gilt. Fehlen einzelne Bestandteile, gilt der Antrag u.U. als nicht gestellt und kann demzufolge auch nicht bearbeitet werden. Über das Posteingangsbuch werden einzelne Antragsbestandteile erfasst und ausgewertet.