Antragsformular

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Die Antragsformulare enthalten neben Angaben zur Identifizierung des Antragstellers, seiner Flächen und Tiere auch diverse Bescheinigungen Dritter und eigene Erklärungen über die Einhaltung bestimmter Beihilfevoraussetzungen. Der Antragsteller unterschreibt auch eine Einverständniserklärung zur EDV-gestützten Bearbeitung und Kontrolle seines Antrages sowie zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen. Darüber hinaus erhält der Antragsteller Hinweise zur Rechtslage und zum Datenschutz, die er mit seiner Unterschrift zur Kenntnis nimmt.In den meisten Ländern werden die Antragsformulare an die Landwirte verschickt und die Vorjahresdaten des Flächenverzeichnisses bereits vorgedruckt. Diese für das aktuelle Jahr vorgedruckten Angaben zu den Flächen sind von der Verwaltung bereits hinsichtlich Existenz, Plausibilität der Größe und einiger anderer Beihilfevoraussetzungen überprüft. Der Landwirt muss gegebenenfalls nur Veränderungen der Nutzungsart sowie Änderungen bestimmter Flächengrößen, z.B. wegen Ab- oder Neuzugang, eintragen. Der aufwendige Nachweis mit Katasterunterlagen entfällt somit in den meisten Fällen.