Antragsbestandteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Antragsbestandteile sind alle diejenigen [[Dokument]]e, Papiere, [[Antragsformular]]e (z.B. [[Mantelbogen]], Gemeinsamer Antrag, Flächennachweis|Flächen- und [[Nutzungsnachweis]], Bestandsregister ), die vom [[Antragsteller]] eingereicht werden müssen, damit sein Fördermittelantrag als "vollständig" gilt. Fehlen einzelne Bestandteile, gilt der [[Antrag]] u.U. als nicht gestellt und kann demzufolge auch nicht bearbeitet werden. Über das [[Posteingangsbuch]] werden einzelne Antragsbestandteile erfasst und ausgewertet.
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Antragsbestandteile sind alle diejenigen [[Dokument]]e, Papiere, [[Antragsformular]]e (z.B. [[Mantelbogen]], Gemeinsamer Antrag, [[Flächennachweis|Flächen-]] und [[Nutzungsnachweis]], Bestandsregister ), die vom [[Antragsteller]] eingereicht werden müssen, damit sein Fördermittelantrag als "vollständig" gilt. Fehlen einzelne Bestandteile, gilt der [[Antrag]] u.U. als nicht gestellt und kann demzufolge auch nicht bearbeitet werden. Über das [[Posteingangsbuch]] werden einzelne Antragsbestandteile erfasst und ausgewertet.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Antragsbestandteile sind alle diejenigen Dokumente, Papiere, Antragsformulare (z.B. Mantelbogen, Gemeinsamer Antrag, Flächen- und Nutzungsnachweis, Bestandsregister ), die vom Antragsteller eingereicht werden müssen, damit sein Fördermittelantrag als "vollständig" gilt. Fehlen einzelne Bestandteile, gilt der Antrag u.U. als nicht gestellt und kann demzufolge auch nicht bearbeitet werden. Über das Posteingangsbuch werden einzelne Antragsbestandteile erfasst und ausgewertet.