Ablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen.
 
Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen.
 
* Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt.
 
* Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt.
* Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter Beihilfen/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels [[Ablehnungsbescheid]] bekannt gegeben.
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* Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter [[Beihilfe]]n/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels [[Ablehnungsbescheid]] bekannt gegeben.
   
   

Version vom 19. Juli 2012, 22:03 Uhr

Eine Ablehnung ist immer eine negative Entscheidung. Etwas, z. B. ein Objekt der Beantragung bzw. der gesamte Antrag eines Antragstellers, wird nicht bewilligt, weil Verstöße gegen Bestimmungen und Regelungen begangen wurden bzw. erforderliche Antragsvoraussetzungen gar nicht oder unvollständig erfüllt wurden.

Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen.

  • Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt.
  • Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter Beihilfen/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels Ablehnungsbescheid bekannt gegeben.


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