Ablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Ablehnung ist immer eine negative Entscheidung. Etwas, z. B. ein Objekt der Beantragung bzw. der gesamte Antrag eines Antragstellers, wird nicht befürwortet/nicht angenommen, weil Verstöße gegen Bestimmungen und Regelungen begangen wurden bzw. erforderliche Antragsvoraussetzungen gar nicht oder unvollständig erfüllt wurden. Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen.Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt.Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter Beihilfen/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels Ablehnungsbescheid bekannt gegeben.
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Eine Ablehnung ist immer eine negative Entscheidung. Etwas, z. B. ein Objekt der Beantragung bzw. der gesamte [[Antrag]] eines [[Antragsteller]]s, wird nicht [[Bewilligung|bewilligt]], weil Verstöße gegen Bestimmungen und Regelungen begangen wurden bzw. erforderliche Antragsvoraussetzungen gar nicht oder unvollständig erfüllt wurden.
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Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen.
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* Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt.
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* Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter Beihilfen/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels [[Ablehnungsbescheid]] bekannt gegeben.
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== Siehe auch ==
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* [[Bewilligung]]

Version vom 19. April 2012, 11:58 Uhr

Eine Ablehnung ist immer eine negative Entscheidung. Etwas, z. B. ein Objekt der Beantragung bzw. der gesamte Antrag eines Antragstellers, wird nicht bewilligt, weil Verstöße gegen Bestimmungen und Regelungen begangen wurden bzw. erforderliche Antragsvoraussetzungen gar nicht oder unvollständig erfüllt wurden.

Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen.

  • Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt.
  • Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter Beihilfen/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels Ablehnungsbescheid bekannt gegeben.


Siehe auch