Freigeben
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In profil c/s ist unter Freigeben eines Antrags die Aktion zu verstehen, die den Antrag aus dem Zustand "Bearbeitung beendet" in den Zustand (Zur Zahlung) "Freigegeben" überführt.
Wie bei allen Aktionen in profil wird vorausgesetzt, dass eine (konfigurierbare) Menge von Prüfungen erfolgreich absolviert wurde.
Fachlich, verwaltungstechnisch können diese Prüfungen darin zusammengefasst werden, dass die Datengrundlage des Antrags und die rechnerische Richtigkeit des Verfahrens bestätigt sind. Kurz: "sachlich und rechnerisch richtig".
Auf die Freigabe eines Antrags folgt die
- Entscheidung oder aber
- im Falle ELER/i folgt auf die Freigabe eines Zahlungsantrags die Zahlbarmachung.
- im Falle VNS SH folgt auf die Freigabe eines Auszahlungsantrags/ Zahlungskorrektur die Zahlbarmachung