Zahlungskorrektur

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Die Zahlungskorrektur (ZK) dient zur Korrektur der in einem Zahlungsantrag erfassten Daten (im Falle von ELER/investiv und VNS von Amts wegen).

Zahlungskorrektur in ELER/investiv

Die Zahlungskorrektur ist analog zum Zahlungsantrag als Teilvorgang in der ELER/investiv-Antragsmappe realisiert.

Die Behörde veranlasst eine Zahlungskorrektur, wenn in einem bereits Zahlung angewiesenen Zahlungsantrag:

  • fehlerhafte Rechnungen erfasst
  • Rechnungen falsch oder irrtümlicherweise gar nicht erfasst
  • Sanktionen falsch verteilt
  • eine fehlerhafte Aufteilung der Zuwendungsbeträge im Zahlungsblatt durchgeführt wurde(n) und/ oder
  • sonstige Erfassungsfehler vorliegen.

Die Auswirkungen der Erfassungsfehler können sein, dass:

  1. zu viel oder
  2. zu wenig ausgezahlt wurde.

VNS-Zahlungskorrektur

Der Teilvorgang Zahlungskorrektur wird durch die Behörde veranlasst, wenn in einem bereits gezahlten Auszahlungsteilvorgang fehlerhafte Flächendaten als Grundlage für die Berechnung vorlagen oder Sanktionen falsch verteilt wurden und folglich a.) zu viel oder b.) zu wenig ausgezahlt wurde. Dies resultiert entweder aus Verwaltungsfehlern oder falschen Angaben durch den Vertragspartner. Der Vorgang des Anlegens einer Zahlungskorrektur wird entweder durch einen Einspruch des Vertragspartners oder auf Initiative der Behörde angestoßen. Die Zahlungskorrektur ist ein Teilvorgang in der VNS-Vertragsmappe und bezieht sich immer auf genau eine Auszahlung oder eine Zahlungskorrektur, die sie korrigiert. Im Aufbau gleicht sie dem Teilvorgang Auszahlung. Zahlungskorrekturen sind wie Auszahlungen erst ab 2010 in profil c/s anlegbar, da sie sich immer auf eine vorhandene Auszahlung bzw. Zahlungskorrektur beziehen.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER/i-Antragsmappe - Teilvorgang Zahlungskorrektur"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Vertrag - Teilvorgang Zahlungskorrektur"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept VNS-Zahlungskorrektur"