Entscheidung

Aus ProfilGlossar
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr von Profiladmin (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Beschluss über einen Antrag, der den Zustand

  • Bewilligt oder
  • Abgelehnt

herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete Bewilligungsbetrag festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen festgesetzt.


Siehe auch