Zahlungseintrag
Jeder an einer Zahlung beteiligte Antrag weist je Berechnung (bei DZ/AUM) bzw. je Vorgang (bei ELER/i) genau einen Zahlungseintrag in der jeweiligen Zahlungsmappe auf. Der Zahlungseintrag wiederum besteht aus mindestens einem Zahlfall, wobei gilt:
- Bei Auszahlungen kann es neben dem AS-Zahlfall noch Abtretungszahlfälle und Aufrechnungszahlfälle geben. Ausnahme ELER/Vertrag: Hier treten auch die Zuwendungsempfänger als Antragsteller (Empfängertyp Antragsteller) auf.
- Bei Rückforderungen gibt immer genau einen Zahlfall.