Auszahlungsantrag Restbewilligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

In Sachsen-Anhalt kommt zusätzlich zu den Verlängerungen des Antragszyklus durch einen Verlängerungsantrag noch hinzu, dass für den Wechsel des Verpflichtungszeitraums auf das Kalenderjahr ein Auszahlungsantrag Restbewilligung gezahlt werden kann. Dieser enthält dann die Beihilfen, die mit einem verringerten Beihilfesatz aus den Flächen des aktuellen Jahres berechnet werden. Dabei werden aber Flächen, die nicht verlängert werden, nicht beachtet.