Verlängerungsantrag

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Endet für einen Antragsteller kurz vor einem Wechsel der Förderperiode die Laufzeit eines Antragszyklus, so besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, mithilfe eines Verlängerungsantrags die Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Förderperiode zu verlängern. Damit wird dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben, die Lücke zwischen zwei Förderperioden zu schließen, wodurch sichergestellt wird, dass zum einen die Flächen des Antragstellers weiterhin maßnahmegerecht bewirtschaftet werden und zum anderen der Antragsteller eine Förderung erhält. Dazu stellt der Antragsteller im letzten Zahljahr seines Antragszyklus einen Verlängerungsantrag. Wird dieser bewilligt, wird dem Antragsteller für die bewilligten Flächen über die normale Laufzeit der Verpflichtung hinaus eine Beihilfe gezahlt.



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