Freigeben: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Entscheidung]] oder aber
 
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* im Falle [[ELER/i]] folgt auf die Freigabe eines [[Zahlungsantrag]]s die [[Zahlbarmachung]].
 
* im Falle [[ELER/i]] folgt auf die Freigabe eines [[Zahlungsantrag]]s die [[Zahlbarmachung]].
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* im Falle [[VNS|VNS SH]] folgt auf die Freigabe eines [[Auszahlungsantrag|Auszahlungsantrags]]/ [[Zahlungskorrektur]] die [[Zahlbarmachung]]

Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

In profil c/s ist unter Freigeben eines Antrags die Aktion zu verstehen, die den Antrag aus dem Zustand "Bearbeitung beendet" in den Zustand (Zur Zahlung) "Freigegeben" überführt.

Wie bei allen Aktionen in profil wird vorausgesetzt, dass eine (konfigurierbare) Menge von Prüfungen erfolgreich absolviert wurde.

Fachlich, verwaltungstechnisch können diese Prüfungen darin zusammengefasst werden, dass die Datengrundlage des Antrags und die rechnerische Richtigkeit des Verfahrens bestätigt sind. Kurz: "sachlich und rechnerisch richtig".

Auf die Freigabe eines Antrags folgt die