Cross Check: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Neben den systematischen Kontrollen sind von den fachlich zuständigen Behörden (z.B. Landwirtschafts-, Veterinär- oder Naturschutzbehörde) alle weiteren festgestellten Verstöße gegen die anderweitigen Verpflichtungen durch einen Empfänger von Zahlungen an die Zahlstelle zu melden. Solche anlassbezogenen Cross Checks können auf Grund von Hinweisen anderer Behörden, aber auch von Dritten veranlasst sein, wenn diesen vermuteten Verstößen durch die Fachrechtsbehörde nachgegangen wird.


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