Kleinerzeugerregelung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(geändert 2012-03-07)
(Artikel ist neu)
(kein Unterschied)

Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

  • Die Beantragung von Tierprämien kann im Rahmen der Kleinerzeugerregelung (max. 15 Großvieheinheiten ) im formgebundenen Einzelantrag ohne Agrarförderantrag eingereicht werden.
  • Flächenzahlung für Getreide, Eiweißpflanzen, Ölsaaten und Öllein ohne Flächenstillegungspflicht (Förderprogramm 21 ) : vereinfachte Regelung (pflanzliche Kleinerzeugerregelung ), diese Form der Ausgleichszahlung gab es bis zum Antragsjahr 1999, siehe FP21 Vereinfachte Regelung