Kleinerzeugerregelung

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  • Die Beantragung von Tierprämien kann im Rahmen der Kleinerzeugerregelung (max. 15 Großvieheinheiten ) im formgebundenen Einzelantrag ohne Agrarförderantrag eingereicht werden.
  • Flächenzahlung für Getreide, Eiweißpflanzen, Ölsaaten und Öllein ohne Flächenstillegungspflicht (Förderprogramm 21 ) : vereinfachte Regelung (pflanzliche Kleinerzeugerregelung ), diese Form der Ausgleichszahlung gab es bis zum Antragsjahr 1999, siehe FP21 Vereinfachte Regelung