FP33 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Förderprogramm
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Bezeichnung {{#pos:FP33 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete| }}|0}}
Richtlinie /|0}}L{{#explode:1986/465|/|1}}:DE:HTML Richtlinie {{#sub:{{#explode:1986/465|/|0}}|2|2}}/{{#explode:1986/465|/|1}}/EWG]
Antragsjahre ab 2002
Länder [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|0}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|1}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|2}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|3}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|4}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|5}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|6}}]]
Fachbereich ELER/F+T
Projektgruppe FP2

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (kurz: AGZ) (FP33/FP331) ist ein Förderprogramm, bei dem die Antragsteller dafür Beihilfen bekommen, dass sie im benachteiligten Gebiet (BG) wirtschaften. Das sind z.B. Inseln oder Sumpfgebiete.

Das FP33 ordnet sich in die Maßnahme Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind ein und gehört damit zum EU-Code 212.


Siehe auch

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