Antragsentscheider: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Dezember 2015, 11:10 Uhr

Mit Hilfe des Antragsentscheiders wird eine Liste von Anträgen automatisiert bewilligt bzw. abgelehnt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ein Antrag den eingegebenen Kriterien entspricht, sich im Zustand "Bearbeitung beendet" befindet und seine Berechnung noch aktuell ist (d.h. es wurde keine Änderung an solchen Ausgangsdaten wie Flächenmappe oder ZFK gemeldet). Der Automat legt aus dieser Menge einen bestimmten Prozentsatz fest, der manuell entschieden werden muss. Erst wenn dies erledigt ist, kann der eigentliche Entscheidungslauf gestartet werden, der die Aktion "Bewilligen" oder "Ablehnen" an den restlichen Anträgen ausführt.

Besonderheit BW

In Baden-Württemberg wird für den Entscheidungslauf ein anderes Werkzeug (Antragsentscheider NG) verwendet, da der Prozess der Antragsbearbeitung zusätzlich die Aktion "Freigeben" enthält.

Der Entscheidungslauf kann in BW zentral für alle oder mehrere Ämter ausgeführt werden und es gibt keine manuell zu entscheidende Stichprobe, weil diese schon beim Freigabelauf amtsweise durchgeführt wird. Entsprechend werden nur Antragsvorgänge berücksichtigt, die sich im Zustand "Freigegeben" befinden. Außerdem kann in BW optional die Menge der maximal für Auszahlungen zur Verfügung stehenden Mittel eingeschränkt werden.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Antragsentscheider"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Antragsentscheider NG"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Antragsentscheider NG (BW)"