Bezugsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den [[Prämienanspruch]] jedes Erzeugers herangezogen wurde. |
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Version vom 7. März 2012, 22:00 Uhr
Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den Prämienanspruch jedes Erzeugers herangezogen wurde.