Prüfergebnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Prüfergebnis bildet also die Niederschrift einer für die für die Verwaltungskontrolle relevanten Tatsache. Dies geschieht tatsächlich zunächst noch wertfrei. Prüfergebnisse sind somit [[Feststellung]]en. Ist die Prüfung ablehnungsrelevant (siehe Abschnitt Wirkung), wird bei negativem Prüfergebnis im [[VWK-Protokoll]] zusätzlich automatisch ein [[Ablehnungsgrund]] vermerkt (automatische Wertung des Prüfergebnisses). Dieser ist dann als [[Beanstandung]] zu verstehen.
 
Ein Prüfergebnis bildet also die Niederschrift einer für die für die Verwaltungskontrolle relevanten Tatsache. Dies geschieht tatsächlich zunächst noch wertfrei. Prüfergebnisse sind somit [[Feststellung]]en. Ist die Prüfung ablehnungsrelevant (siehe Abschnitt Wirkung), wird bei negativem Prüfergebnis im [[VWK-Protokoll]] zusätzlich automatisch ein [[Ablehnungsgrund]] vermerkt (automatische Wertung des Prüfergebnisses). Dieser ist dann als [[Beanstandung]] zu verstehen.
   
==manuelle Korrektur==
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==Manuelle Korrektur==
 
Im VWK-Protokoll sind einige Prüfergebnisse der automatischen Prüfungen durch den Sachbearbeiter manuell korrigierbar. Im derzeitigen [[profil c/s]]-Jargon heißt das "Überstimmen".
 
Im VWK-Protokoll sind einige Prüfergebnisse der automatischen Prüfungen durch den Sachbearbeiter manuell korrigierbar. Im derzeitigen [[profil c/s]]-Jargon heißt das "Überstimmen".
   

Version vom 18. August 2016, 11:08 Uhr

Ein Prüfergbnis ist ein Einzelergebnis einer bei der Verwaltungskontrolle durch einen Sachbearbeiter ("manuelle Prüfung") oder durch einen Automatismus ("automatische Prüfung") durchgeführten Prüfung, das auf einem VWK-Protokoll festgehalten wird.

Ein Prüfergebnis bildet also die Niederschrift einer für die für die Verwaltungskontrolle relevanten Tatsache. Dies geschieht tatsächlich zunächst noch wertfrei. Prüfergebnisse sind somit Feststellungen. Ist die Prüfung ablehnungsrelevant (siehe Abschnitt Wirkung), wird bei negativem Prüfergebnis im VWK-Protokoll zusätzlich automatisch ein Ablehnungsgrund vermerkt (automatische Wertung des Prüfergebnisses). Dieser ist dann als Beanstandung zu verstehen.

Manuelle Korrektur

Im VWK-Protokoll sind einige Prüfergebnisse der automatischen Prüfungen durch den Sachbearbeiter manuell korrigierbar. Im derzeitigen profil c/s-Jargon heißt das "Überstimmen".

Wirkung

Negative Prüfergebnisse können eine der folgenden Wirkungen haben:

  • verhindert eine Folge-Aktion am Laufzettel ("bearbeitungsrelevante" Prüfung)
  • führt zur Ablehnung ("ablehnungsrelevante" Prüfung, gibt es nur bei Anträgen)
  • keine Wirkung