Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.
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Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.
 
== Links ==
 
* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/7A8B0C330D082FE6C125754400278B35|ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerspruch}}
 
* {{Wikipedia|Widerspruch (Recht)#Verwaltungsrecht|Widerspruch - Verwaltungsrecht}}
 

Version vom 23. April 2013, 21:04 Uhr

Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.