Antragsbestandteil: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Antragsbestandteile sind alle diejenigen Dokumente, Papiere, Antragsformulare (z.B. Mantelbogen, Gemeinsamer Antrag, Flächen- und Nutzungsnachweis, Bestandsregister ), die vom Antragsteller eingereicht werden müssen, damit sein Fördermittelantrag als "vollständig" gilt. Fehlen einzelne Bestandteile, gilt der Antrag u.U. als nicht gestellt und kann demzufolge auch nicht bearbeitet werden. Über das Posteingangsbuch werden einzelne Antragsbestandteile erfasst und ausgewertet.