Beihilfefähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Flächen]]
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Eine beihilfefähige (bis 2022 auch "förderfähige") [[Fläche]] ist jede landwirtschaftliche Fläche eines [[Betrieb]]s, die als [[Ackerland]] oder [[Dauergrünland]] genutzt wird, ausgenommen die für [[Dauerkultur]]en, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. ({{VO|EU/1782/2003}} Art. 44 Abs. 2 ).
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== Siehe auch ==
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* [[Förderfähige Fläche]]

Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Eine beihilfefähige (bis 2022 auch "förderfähige") Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (VO ({{#explode:EU/1782/2003|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/1782/2003|/|1}}/{{#explode:EU/1782/2003|/|2}} Art. 44 Abs. 2 ).


Siehe auch