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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Der Beschluss über einen Antrag, der den Zustand

  • Bewilligt oder
  • Abgelehnt

herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete Bewilligungsbetrag festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen festgesetzt.


Siehe auch