Beihilfefähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel ist neu) |
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
(kein Unterschied)
| |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Eine beihilfefähige (bis 2022 auch "förderfähige") Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (VO ({{#explode:EU/1782/2003|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/1782/2003|/|1}}/{{#explode:EU/1782/2003|/|2}} Art. 44 Abs. 2 ).