Förderfähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Eine beihilfefähige (förderfähige ) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (1782/2003 Art. 44 Abs. 2 ) .}}
 
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[[Kategorie:Flächen]]
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Eine Förderfähige Fläche ist eine [[Fläche]], die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der [[Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem|InVeKoS]]-Mindestparzellengröße.
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Der Begriff wird so ab 2023 verwendet.
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== Siehe auch ==
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* [[Beihilfefähige Fläche]]
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* [[Begünstigungsfähige Fläche]]
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* [[Förderbare Fläche]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Eine Förderfähige Fläche ist eine Fläche, die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der InVeKoS-Mindestparzellengröße.

Der Begriff wird so ab 2023 verwendet.

Siehe auch