Förderfähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Eine beihilfefähige (förderfähige ) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (1782/2003 Art. 44 Abs. 2 ) .}} |
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| + | [[Kategorie:Flächen]] |
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| + | Eine Förderfähige Fläche ist eine [[Fläche]], die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der [[Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem|InVeKoS]]-Mindestparzellengröße. |
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| + | Der Begriff wird so ab 2023 verwendet. |
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| + | == Siehe auch == |
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| + | * [[Beihilfefähige Fläche]] |
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| + | * [[Begünstigungsfähige Fläche]] |
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| + | * [[Förderbare Fläche]] |
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