Kleinerzeugerregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
- Die Beantragung von Tierprämien kann im Rahmen der Kleinerzeugerregelung (max. 15 Großvieheinheiten ) im formgebundenen Einzelantrag ohne Agrarförderantrag eingereicht werden.
- Flächenzahlung für Getreide, Eiweißpflanzen, Ölsaaten und Öllein ohne Flächenstillegungspflicht (Förderprogramm 21 ) : vereinfachte Regelung (pflanzliche Kleinerzeugerregelung ), diese Form der Ausgleichszahlung gab es bis zum Antragsjahr 1999, siehe FP21 Vereinfachte Regelung