Vorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(geändert 2012-03-07)
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
 
Das Vorhaben bezeichnet das Projekt eines einzelnen [[Antragsteller]]s, das gefördert wird. Ist einer oder mehreren [[EU-Maßnahme]] zugeordnet und wird mit Hilfe eines [[Förderprogramm]]s bearbeitet. Ein Vorhaben kann mehrere [[Fördergegenstand|Fördergegenstände]] betreffen.
 
Das Vorhaben bezeichnet das Projekt eines einzelnen [[Antragsteller]]s, das gefördert wird. Ist einer oder mehreren [[EU-Maßnahme]] zugeordnet und wird mit Hilfe eines [[Förderprogramm]]s bearbeitet. Ein Vorhaben kann mehrere [[Fördergegenstand|Fördergegenstände]] betreffen.
   
In ELER/investiv-[[Antrag|Anträgen]] kann ein Gesamtvorhaben in mehrere [[Teilvorhaben]] gegliedert werden.
+
In [[ELER/investiv]]-[[Antrag|Anträgen]] kann ein Gesamtvorhaben in mehrere [[Teilvorhaben]] gegliedert werden.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Das Vorhaben bezeichnet das Projekt eines einzelnen Antragstellers, das gefördert wird. Ist einer oder mehreren EU-Maßnahme zugeordnet und wird mit Hilfe eines Förderprogramms bearbeitet. Ein Vorhaben kann mehrere Fördergegenstände betreffen.

In ELER/investiv-Anträgen kann ein Gesamtvorhaben in mehrere Teilvorhaben gegliedert werden.