Nicht beihilfefähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
"Nicht beihilfefähige Flächen (NF oder NBF)" sind Bereiche auf Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben. Synonym wird auch der Begriff Sperrfläche verwendet.