Zahlungsanspruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Februar 2012, 15:18 Uhr
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Ein Zahlungsanspruch (ZA) ist das Recht, die FP200 Betriebsprämie für einen Hektar Fläche zu bekommen.
Im Rahmen der Umsetzung der Agrarreform (EU-Beschlüsse vom Frühjahr 1992) in Deutschland erhalten die Betriebsinhaber Zahlungsansprüche, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Einen Zahlungsanspruch kann grundsätzlich jeder Betriebsinhaber erhalten,
- der im Jahre 2005 über beihilfefähige Flächen verfügt (beihilfefähige Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen ) oder
- dem im Referenzzeitraum 2000 bis 2002 mindest eine der folgenden Direktzahlungen gewährt wurde (Mutterschafprämie, Mutterkuhprämie, Sonderprämie männliche Rinder, Schlachtprämie für Kälber, Trockenfutterprämie, Stärkekartoffelprämie ) und der im Jahr 2005 noch Betriebsinhaber ist oder
- der am 31.03.2005 über eine einzelbetriebliche Referenzmenge für Milch verfügt oder
- der einen Zahlungsanspruch aus der nationalen Reserve oder durch Übertragung erhalten hat.