Greening: Unterschied zwischen den Versionen

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Greening ist ein Teil der [[Direktzahlung]]en 2015.
 
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Beim Greening geht es um Umweltmaßnahmen, die für europäische Landwirte verpflichtend sind, um [[Direktzahlung 2015|Direktzahlungen]] von der EU in Anspruch nehmen zu können. 30 Prozent der Direktzahlungen, die Greening-Prämie, wird nur ausgezahlt, wenn der Landwirt konkret festgelegte Umweltleistungen erbringt und nachweist. Das Greening gibt es seit dem 1. Januar 2015. Ziel der Maßnahmen ist es, Wiesen und Weiden dauerhaft zu erhalten und den Ackerbau vielfältiger zu gestalten, um einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Ausgenommen vom Greening sind [[Kleinerzeuger|Kleinlandwirte]], Betriebe des ökologischen Landbaus und Betriebe mit Dauerkulturen, wie zum Beispiel Wein, Obst und Hopfen.
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Greening umfasst drei Maßnahmenbereiche, in denen sich die Landwirte gleichermaßen engagieren müssen. Dazu zählen der Erhalt von [[Dauergrünland]] und die [[Anbaudiversifizierung]], also die Umsetzung und Einhaltung von Fruchtfolgen des landwirtschaftlichen Betriebes auf dem Acker. Der dritte Maßnahmenbereich bezieht sich auf die Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse, die sogenannten [[ÖVF|ökologischen Vorrangflächen]]. Darunter fallen beispielsweise Blühstreifen und brachliegende Flächen.
   
   

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr


Greening ist ein Teil der Direktzahlungen 2015.

Beim Greening geht es um Umweltmaßnahmen, die für europäische Landwirte verpflichtend sind, um Direktzahlungen von der EU in Anspruch nehmen zu können. 30 Prozent der Direktzahlungen, die Greening-Prämie, wird nur ausgezahlt, wenn der Landwirt konkret festgelegte Umweltleistungen erbringt und nachweist. Das Greening gibt es seit dem 1. Januar 2015. Ziel der Maßnahmen ist es, Wiesen und Weiden dauerhaft zu erhalten und den Ackerbau vielfältiger zu gestalten, um einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Ausgenommen vom Greening sind Kleinlandwirte, Betriebe des ökologischen Landbaus und Betriebe mit Dauerkulturen, wie zum Beispiel Wein, Obst und Hopfen.

Greening umfasst drei Maßnahmenbereiche, in denen sich die Landwirte gleichermaßen engagieren müssen. Dazu zählen der Erhalt von Dauergrünland und die Anbaudiversifizierung, also die Umsetzung und Einhaltung von Fruchtfolgen des landwirtschaftlichen Betriebes auf dem Acker. Der dritte Maßnahmenbereich bezieht sich auf die Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse, die sogenannten ökologischen Vorrangflächen. Darunter fallen beispielsweise Blühstreifen und brachliegende Flächen.


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