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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Freigegeben ist der Zustand eines (zahlenden) Antrags. I.A. folgt er auf den Zustand "Bearbeitung beendet" durch die Aktion "Freigeben". Durch die Bewilligung oder Ablehnung gelangt der Antrag in der Zustand "Entschieden"

Im Zustand "Freigegeben" ist der Antrag durch die bearbeitende Verwaltungseinheit als sachlich und rechnerisch richtig bestätigt. Ungeprüft durch die Mittelverwaltung ist in der Regel, ob genügend Mittel zur Verfügung stehen.