Von Amts wegen: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel ist neu) |
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
(kein Unterschied)
| |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Von Amts wegen in der Antragsbearbeitung: Das Amt nimmt von sich aus eine bestimmte Handlung vor ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahme durch den Antragsteller.
Beispielsweise können Änderungen von Amts wegen an den Antragsdaten vorgenommen werden u.a. auf Grund von:
- Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Irrtümer, Fehleingaben.