Von Amts wegen: Unterschied zwischen den Versionen

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''Von Amts wegen'' in der Antragsbearbeitung: Das Amt nimmt von sich aus eine bestimmte Handlung vor ohne [[Antrag]] oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahme durch den [[Antragsteller]].
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''Von Amts wegen'' in der Antragsbearbeitung: Das [[Amt]] nimmt von sich aus eine bestimmte Handlung vor ohne [[Antrag]] oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahme durch den [[Antragsteller]].
   
 
Beispielsweise können Änderungen von Amts wegen an den Antragsdaten vorgenommen werden u.a. auf Grund von:
 
Beispielsweise können Änderungen von Amts wegen an den Antragsdaten vorgenommen werden u.a. auf Grund von:

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Von Amts wegen in der Antragsbearbeitung: Das Amt nimmt von sich aus eine bestimmte Handlung vor ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahme durch den Antragsteller.

Beispielsweise können Änderungen von Amts wegen an den Antragsdaten vorgenommen werden u.a. auf Grund von:

  • Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Irrtümer, Fehleingaben.


Siehe auch

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