Tatsächlicher Bewilligungsbetrag: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024) |
|||
| (3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| + | |||
| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Berechneter Bewilligungsbetrag nach Anwendung der Fördergrenze (Bagatellgrenze ) , wird also ggf. auf Null gesetzt}} |
||
| + | Der tatsächliche Bewilligungsbetrag ist der [[Berechneter Bewilligungsbetrag|berechnete Bewilligungsbetrag]] nach Anwendung der Fördergrenze ([[Bagatellgrenze]]) (wird ggf. auf Null gesetzt). |
||
Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Der tatsächliche Bewilligungsbetrag ist der berechnete Bewilligungsbetrag nach Anwendung der Fördergrenze (Bagatellgrenze) (wird ggf. auf Null gesetzt).